Vinotheken dürfen öffnen
Erst am Montag war der Verkauf von Wein in den Vinotheken wegen der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus untersagt worden. Nun hat die Landesregierung dies wieder zugelassen. Unsere Mitgliedsbetriebe dürfen ihren Weinverkauf also wieder öffnen, gut so!
Das Verbot hätte die selbstvermarktenden Winzergenossenschaften und Weingüter hart getroffen. Denn sie hatten im branchenübergreifenden Soforthilfeprogramm des Landes keine Berücksichtigung gefunden und auch die Gastronomie musste am Wochenende bereits schließen.
Nach einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums BW sind nun auch Winzergenossenschaften und Weingüter für das Soforthilfeprogramm antragsberechtigt.